Die Europäische Kommission macht die 2020er Jahre zur Digitalen Dekade. Die hohen Ziele werden nur erreicht, wenn alle ihren Beitrag leisten.
Zuerst erschienen in der public Ausgabe 01-2022
von Andreas Büchner
„Das kommende Jahrzehnt muss Europas Digital Decade sein“, forderte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Europäischen Union bereits im Februar 2020.1 Sie lenkte den Fokus auf die drei Bereiche Daten, Technologie und Infrastruktur: Im Bereich der Daten läuft Europa bisher nur hinterher. Dies soll sich durch eine echte Datenwirtschaft der EU – als „kraftvoller Motor für Innovation und neue Arbeitsplätze“ – ändern. Grundlage bilden gemeinsame Datenräume, die Daten sichern und länderübergreifend verfügbar machen. Künstliche Intelligenz wird die Welt verändern – Präzisionsanbau in der Landwirtschaft, treffgenaue medizinische Diagnosen, sicheres autonomes Fahren. Durch ein europäisches Regelwerk, das den „Menschen in den Mittelpunkt stellt“, wird die kontrollierte Verarbeitung der Daten durch neue Technologien sichergestellt. Die digitale Infrastruktur soll durch Breitbandausbau und Investitionen von 8 Milliarden Euro in die nächste Generation von Supercomputern die digitale Souveränität Europas gewährleisten. Im Folgenden ist zusammengetragen, was die digitale Dekade bringen soll.
Tabelle 1: Meilensteine zur europäischen digitalen Dekade
Digitaler Kompass als Wegweiser des digitalen Wandels
Im März 2021 konkretisierte die EU-Kommission die mit der digitalen Dekade verbundenen Ziele, machte in einem digitalen Kompass7 die strategischen Digitalziele bis 2030 deutlich und zeigt, wie diese erreicht werden:
Europas digitaler Kompass8
- Digital befähigte Bürgerinnen und Bürger und hoch qualifizierte digitale Fachkräfte: Bis 2030 sollten mindestens 80 % aller Erwachsenen über grundlegende digitale Kompetenzen verfügen, und in der EU sollten 20 Millionen Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) beschäftigt sein. Gleichzeitig sollten mehr Frauen in diesem Bereich arbeiten.
- Sichere, leistungsfähige und tragfähige digitale Infrastrukturen: Bis 2030 sollten alle Haushalte in der EU über eine Gigabit- Anbindung verfügen und alle bevölkerten Gebiete mit 5G-Netzen versorgt werden. 20 % der hochmodernen und nachhaltigen Halbleiter weltweit sollten in Europa hergestellt werden. In der EU sollten 10.000 klimaneutrale hochsichere Randknoten aufgebaut werden, und Europa sollte seinen ersten Quantencomputer haben.
- Digitaler Umbau der Unternehmen: Bis 2030 sollten drei von vier Unternehmen Cloud-Computing-Dienste, „Big Data“ und künstliche Intelligenz nutzen. Über 90 % der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sollten zumindest eine grundlegende digitale Intensität erreicht und die Zahl der Start-up-Einhörner in der EU sollte sich verdoppelt haben.
- Digitalisierung öffentlicher Dienste: Bis 2030 sollten alle wichtigen öffentlichen Dienste online verfügbar sein. Alle Bürgerinnen und Bürger werden Zugang zu ihren elektronischen Patientenakten haben und 80 % von ihnen sollten eine eID-Lösung nutzen.
Um die Digitalziele schneller zu erreichen, tritt die EU-Kommission als „Beschleuniger“ von Mehrländerprojekten auf und koordiniert die Umsetzung entsprechender Großvorhaben. Als Beispiele werden genannt:9
- Gemeinsame europäische Dateninfrastrukturen und -dienste
- Europaweite Einführung von 5G-Korridoren
- Erwerb von Supercomputern und Quantencomputern
- Vernetzte öffentliche Verwaltungen
- Europäische Blockchain-Dienste-Infrastruktur
Digitale Rechte und Grundsätze als Rahmen des digitalen Wandels
Den Rahmen zur Erreichung der Digitalziele bildet das von der Kommissionspräsidentin angekündigte europäische Regelwerk des digitalen Wandels. Dieses wurde im Januar 2022 von der EU-Kommission in Form der „Europäischen Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen für die digitale Dekade“10 vorgestellt. In sechs Kapiteln verpflichtet sich die EU-Kommission, den Menschen in den Mittelpunkt zu stellen:
- „Die Menschen im Mittelpunkt des digitalen Wandels“ dient als Leitbild aller weiteren Kapitel und betont, dass Technik die volle Sicherheit der Menschen gewährleisten und Grundrechte achten muss.
- „Solidarität und Inklusion“ behandelt den Zugang zu Technik für alle Menschen und sieht Technik als Chance, Menschen zu einen.
- „Wahlfreiheit“ betont sowohl die Entscheidungsfreiheit der Menschen darüber, welche Online-Dienste sie nutzen, als auch ihre Befähigung, eigene informierte Entscheidungen zu treffen, die nicht durch künstliche Intelligenz beeinflusst sind.
- „Teilhabe im digitalen öffentlichen Raum“ adressiert die Meinungsfreiheit und eine pluralistische öffentliche Debatte im Online-Umfeld und Maßnahmen gegen Desinformation.
- „Sicherheit, Schutz und Befähigung“ fordert, die Privatsphäre aller Menschen und den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Online-Welt zu gewährleisten.
- „Nachhaltigkeit“ setzt die Maßgabe, Technologien mit möglichst geringen negativen ökologischen und sozialen Auswirkungen einzusetzen.
Digitalprogramme als Förderer des digitalen Wandels
Eng verbunden mit dem Aufruf der Kommissionspräsidentin zur digitalen Dekade ist das größte Konjunkturpaket aller Zeiten: NextGenerationEU.11 Mit 750 Milliarden Euro wird das Ziel verfolgt, dass die EU gestärkt aus der Pandemie hervorgeht. 20 % der Summe sollen in Digitaltechnik investiert werden.12 Außerdem betreibt die EU seit mehreren Jahrzehnten zahlreiche Digitalprogramme, die auch zur Erreichung der Digitalziele beitragen. Programme haben in der Regel eine Laufzeit von fünf bis zehn Jahren und setzen jeweils eigene Förderschwerpunkte. Diese Schwerpunkte werden in Aktionsplänen (Work Programmes) in konkrete Ausschreibungen (Calls) heruntergebrochen, für die sich Verwaltung, Forschung, Unternehmen und Bürger bewerben und in die sie sich einbringen können. In den Calls werden konkrete Maßnahmen des digitalen Wandels definiert und umgesetzt.
Abbildung 1: Wichtige europäische Digitalisierungsinitiativen im zeitlichen Überblick
Das Programm Digital Europe13 finanziert Projekte in den Bereichen Hochleistungsrechner, künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, digitale Kompetenzen und breite Nutzung der Digitaltechnik in Wirtschaft und Gesellschaft und ist damit inhaltlich eng mit allen Himmelsrichtungen des digitalen Kompasses verbunden. Es ist Nachfolger des sehr erfolgreichen ISA²-Programms und stellt im Zeitraum von 2021 bis 2027 über 7 Milliarden Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Die ersten drei Aktionspläne wurden ausgestaltet und durch die EU-Kommission angenommen. Allein das „Digital Europe Work Programme 2021–2022“ umfasst etwa 50 Calls aus allen genannten Bereichen. Die Connecting Europe Facility (CEF) ist ein zentrales EU-Förderinstrument zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen in Europa. Das Programm CEF 2 (für die Jahre 2021–2027), für das insgesamt 2 Milliarden Euro an EU-Fördermitteln zur Verfügung stehen, soll unter dem Bereich CEF2-Digital den Ausbau von hochleistungsfähiger digitaler Infrastruktur in Europa fördern.14 Horizon Europe15, Nachfolger von Horizon 2020, ist mit einem Volumen von 95,5 Milliarden Euro für die Jahre 2021–2027 das zentrale Programm zur Förderung von Forschung und Innovation in der Europäischen Union. Aus der Masse an Finanzierungsmöglichkeiten sind wichtige Beiträge zur digitalen Dekade zu erwarten, wie sie beispielsweise durch das von Horizon 2020 geförderte The Once-Only Principle Project (TOOP) geliefert wurden.
Tabelle 2: Investitionsvolumen wichtiger Digitalprogramme
Verwaltung als Gestalter des digitalen Wandels
Die EU-Kommission schafft Grundlagen für den digitalen Wandel. Es ist an uns – Verwaltung, Forschung, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern –, ihn auszugestalten. Der digitale Wandel der Verwaltung in der gesamten EU gelingt durch aktive Beteiligung an Calls, aber insbesondere auch durch Verwendung und Wiederverwendung der über diese geschaffenen Lösungen. Einzelne Behörden und Verwaltungen profitieren sehr unterschiedlich von den Lösungen der EU. Die folgenden Stimmen aus ausgewählten Projekten zeigen exemplarisch die Relevanz einzelner Calls der laufenden Programme:
Digitale Identitäten und Once Only
Tabelle 3: Call "European Digital Identity Framework"
Im Kompetenzteam „Architektur der Registermodernisierung“ unterstützen wir das Bundesverwaltungsamt bei der Ausgestaltung des nationalen Once-Only-Technical-System im Zielbild des IT-Planungsrats.20 Dieses ermöglicht es allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen, die für eine Verwaltungsleistung erforderlichen Nachweise automatisiert abzufragen. Die Integration an das europäische System und die Umsetzung der Single-Digital-Gateway-Verordnung (SDGVO) denken wir von Anfang an mit. Im „European Digital Identity Wallet“ können Bürger und Unternehmen künftig ihre nationale digitale Identität und weitere digitale Nachweise hinterlegen, sodass EU-weit nicht nur Verwaltungsgänge beispielsweise per Knopfdruck im Smartphone erledigt werden können.“
Andreas Raquet, Principal IT Consultant, msg Public Sector, unterstützt das Bundesverwaltungsamt im Kompetenzteam Architektur der Registermodernisierung
Mit eIDAS 2.0 schafft Europa einen nachhaltigen gesetzlichen Rahmen für sichere wie vertrauenswürdige selbstsouveräne digitale Identitäten. Die gezielte Weiterentwicklung der eIDAS-Verordnung ermöglicht die Etablierung nutzerfreundlicher und zugleich rechtssicherer digitaler Ökosysteme vom E-Government bis zur Smart City, vom Finanzwesen bis zur Luftfahrt. Die notwendigen technischen Grundlagen entwickeln wir aktuell gemeinsam mit anderen europäischen Experten. Die Förderprogramme der EU beschleunigen die technische Entwicklung und Erprobung der absehbaren Innovationen wie EU-Digital Wallet, SSI oder DLT.“
Steffen Schwalm, Principal Business Consultant, msg security advisors, Experte Digital Identity & Trust
Single-Digital-Gateway-Verordnung (SDG-Verordnung)
Die SDG-Verordnung21 wurde 2018 im Europäischen Parlament und vom Europäischen Rat beschlossen, um ein einheitliches digitales Zugangstor zur Verwaltung in der Europäischen Union zu schaffen. Die Verordnung definiert sieben Lebensereignisse (Geburt, Wohnsitz, Studium etc.) und 21 dazugehörende Verfahren (bspw. Beantragung des Nachweises über die Eintragung in das Geburtenregister), die den EU-Bürgern ab dem 12. Dezember 2023 vollständig online zugänglich sein müssen. Die SDG-Verordnung verfolgt die gleichen Ziele wie das Nationale Onlinezugangsgesetz (OZG). Die Umsetzung erfolgt daher im Rahmen der OZG-Umsetzung.22
Once-Only-Prinzip
Das Once-Only-Prinzip („Grundsatz der einmaligen Erfassung“) ist eines von sieben Prinzipien des EU-eGovernment-Aktionsplans 2016–2020.23 Es adressiert die Problematik, dass Bürger und Unternehmen heute die gleichen Informationen und Nachweise bei unterschiedlichen Verwaltungsgängen immer wieder bereitstellen müssen. Künftig sollen Informationen nur einmalig an die Verwaltung übermittelt werden und dann für nachfolgende Verwaltungsleistungen wiederverwendbar sein.
eIDAS
Die eIDAS-Verordnung24 (electronic IDentification, Authentication and trust Services) trifft detaillierte und verbindliche Vorgaben zur elektronischen Identifizierung und zu Vertrauensdiensten für elektronische Transaktionen in der EU. Sie ist die Grundlage dafür, dass deutsche Bürger sich mit der eID-Funktion des neuen Personalausweis EU-weit identifizieren und authentisieren können.
Datenplattform für Smart Communities
Tabelle 4: Call "Data Space for smart Communities"
Die kommunale Datenplattform koda.city25 orchestriert IoT-Geräte und -Sensorik aus unterschiedlichen Handlungsfeldern wie Infrastruktur, Mobilität oder Energie mittels des Standards oneM2M26. Für die Visualisierung von Geodaten in einer Kartendarstellung setzt koda.city auf die OGC Standards27. Damit ist Kompatibilität und Interoperabilität per Design gewährleistet. Übergreifende Nutzungsszenarien wie etwa mit Luftqualität gekoppelte Routenführung für Radfahrer, Reservieren von freien E-Ladestationen. Durch den Einsatz offener Standards und Software erweitert koda.city die eingesetzte Referenzarchitektur des Marktplatzes für Smart Cities and Regions der Europäischen Union (EU EIP SCC28) sowie der DIN SPEC 91357 und setzt höchste Sicherheitsmaßstäbe an. Auf Basis dieser offenen und globalen Standards kann koda.city nahtlos an den geplanten europäischen Datenraum angebunden werden. Dies eröffnet unter anderem neue Anwendungsszenarien oder Geschäftsmodelle. Gleichzeitig soll die intelligente Kommune nachhaltig sein und damit neue ökologische, ökonomische und soziale Maßstäbe im Sinne einer Kreislauflogik setzen.“
Joachim Schonowski, Principal Business Consultant Smart Sustainable Cities, msg Public Sector, Vorsitzender DIN Smart City Standards Forum & Digital Gipfel EG Smart City & Region
Digitalisierung der Justiz
Tabelle 5: Call "Digitalisation of Justice"
Die Digitalisierung des nationalen Austauschs von Gerichtsdokumenten ist in vollem Gange. Die Umsetzung der europäischen Verordnungen zum einheitlichen Austausch von gerichtlichen und außergerichtlichen Schriftstücken ist der nächste Schritt der Standardisierung, auf den sich unsere Kunden im Bereich der Justiz vorbereiten müssen. Die geplante Referenzimplementierung zur Bereitstellung einer einheitlichen Schnittstelle in allen Mitgliedsstaaten wird eine wichtige Hilfestellung hierfür sein.“
Shinja Strasser, Abteilungsleiter im Bereich Länder, Justiz und Kommunen, msg Public Sector
Barrierefreiheit
„Mit der europäischen Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen29, wird der barrierefreie Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen gefordert. Diese wurde durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in nationales Recht überführt und mittels Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) umgesetzt. Leider räumen öffentliche Stellen der gesetzlich verankerten Barrierefreiheit jedoch zu oft nicht den erforderlichen Stellenwert ein. Daher ist es ein wichtiges Signal, dass die Europäische Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen für die digitale Dekade die Barrierefreiheit erneut in den Vordergrund rückt. Wir erhoffen uns, dass Barriere- freiheit in der Digital Decade ein Merkmal aller digitalen Verwaltungsleitungen wird, denn nur hierdurch ist die Teilhabe aller Menschen sichergestellt.“
Nils Hoffarth, Abteilungsleiter im Bereich Bundesverwaltung, msg Public Sector, Rahmenvertragsmanager Barrierefreiheit
Europas digitalen Wandel mitgestalten
Die strategischen Ziele der digitalen Dekade werden durch eine Vielzahl an Maßnahmen erreicht. Hierzu stehen in der Europäischen Union vielfältige Finanzierungswerkzeuge zur Verfügung, die helfen sollen, den digitalen Wandel voranzubringen. Der immense Umfang dieser Werkzeuge spiegelt die hohe Priorität der Digitalziele. Die Menschen stehen im Mittelpunkt des digitalen Wandels: Jeder und jede Einzelne von uns im Beruf wie auch im Privaten ist gefordert, diesen Wandel auszugestalten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung sind aufgerufen, sich aktiv an den Vorhaben zu beteiligen.
1 https://ec.europa.eu/info/strategy/strategic-planning/state-union-addresses/state-union-2020_de (abgerufen am 17.05.2022).
2 https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/europe-fit-digital-age/shaping-europe-digital-future_de (abgerufen am 17.05.2022). https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/communication-shaping-europes-digital-future-feb2020_de_0.pdf (abgerufen am 17.05.2022).
3 https://ec.europa.eu/info/strategy/strategic-planning/state-union-addresses/state-union-2020_de (abgerufen am 17.05.2022).
4 https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2020/10/02/european-council-conclusions-1-2-october-2020/ (abgerufen am 17.05.2022).
5 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX:52021DC0118 (abgerufen am 17.05.2022).
6 https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/library/declaration-european-digital-rights-and-principles (abgerufen am 17.05.2022).
7 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX:52021DC0118 (abgerufen am 17.05.2022).
8 https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_21_983 (abgerufen am 17.05.2022).
9 https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/QANDA_21_4631 (abgerufen am 17.05.2022).
10 https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/library/declaration-european-digital-rights-and-principles (abgerufen am 17.05.2022).
11 https://ec.europa.eu/info/strategy/recovery-plan-europe_de (abgerufen am 17.05.2022).
12 https://ec.europa.eu/info/strategy/strategic-planning/state-union-addresses/state-union-2020_de (abgerufen am 17.05.2022).
13 https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/find-funding/eu-funding-programmes/digital-europe-programme_de (abgerufen am 17.05.2022).
14 https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/activities/cef-digital (abgerufen am 17.05.2022).
15 https://ec.europa.eu/info/research-and-innovation/funding/funding-opportunities/funding-programmes-and-open-calls/horizon-europe_en (abgerufen am 17.05.2022).
16 https://ec.europa.eu/info/research-and-innovation/funding/funding-opportunities/funding-programmes-and-open-calls/horizon-europe_en (abgerufen am 17.05.2022).
17 https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/1f107d76-acbe-11eb-9767-01aa75ed71a1 (abgerufen am 17.05.2022).
18 https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/activities/digital-programme (abgerufen am 17.05.2022).
19 https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/IP_21_6830 (abgerufen am 17.05.2022).
20 https://www.it-planungsrat.de/fileadmin/beschluesse/2021/Beschluss2021-05_Registermodernisierung.pdf (abgerufen am 17.05.2022).
21 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018R1724 (abgerufen am 17.05.2022).
22 https://www.onlinezugangsgesetz.de/Webs/OZG/DE/grundlagen/info-sdg/info-sdg-node.html (abgerufen am 17.05.2022).
23 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52016DC0179 (abgerufen am 17.05.2022).
24 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32014R0910 (abgerufen am 17.05.2022).
25 https://www.msg.group/koda-city (abgerufen am 17.05.2022).
26 https://www.onem2m.org/ (abgerufen am 17.05.2022).
27 https://www.ogc.org/ (abgerufen am 17.05.2022).
28 https://smart-cities-marketplace.ec.europa.eu/ (abgerufen am 17.05.2022).
29 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016L2102 (abgerufen am 17.05.2022).