30.06.2021
msg hat im Auftrag des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) gemeinsam mit der Ruhr-Universität Bochum ein Gutachten zur digitalen Modularisierung des Einkommensbegriffs erstellt. Auf einer hybriden Veranstaltung mit rund 200 Teilnehmenden aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Medien haben Vertreterinnen und Vertreter des NKR und des IT-Planungsrats über konkrete Lösungsansätze diskutiert, wie die Digitalisierung der Verwaltung weiter an Fahrt aufnehmen kann.
In verschiedenen behördlichen Angelegenheiten müssen Bürgerinnen und Bürger bestimmte Daten wie etwa das Einkommen angeben, um staatliche Leistungen zu erhalten. Was dabei unter „dem Einkommen“ verstanden wird, ist von Verfahren zu Verfahren oft sehr unterschiedlich. Das erzeugt nicht nur Unsicherheiten auf Seiten der Antragstellerinnen und Antragsteller, sondern schafft auch zusätzlichen Bearbeitungsaufwand auf Behördenseite.
Der Einkommensbegriff ist ein Beispiel, das deutlich macht, wie notwendig eine Inventur des Rechtsbestandes im Hinblick auf seine Digitaltauglichkeit ist. „Um Once-Only Wirklichkeit werden zu lassen und einen verfahrensübergreifenden Datenaustausch zu ermöglichen, muss die Digitaltauglichkeit des existierenden Rechtsbestandes verbessert werden. Es muss eine verpflichtende Digitaltauglichkeitsprüfung von Gesetzen bereits im Gesetzgebungsverfahren erfolgen. Schwerpunkt dieser Digitaltauglichkeitsprüfung soll auf der Wiederverwendung wohldefinierter Rechtsbegriffsmodule und der Erstellung erforderlicher Prozessablaufdiagramme mit deren im Vollzug erforderlichen Datenfeldern, Datenschnittstellen und technischen Verfahren liegen.
Werner Achtert, Geschäftsleitung Public Sector bei msg: „IT-Architektur sollte in den Gesetzgebungsprozess eingebunden werden. Nur dann können wichtige technische Fragen von Beginn an mitgedacht werden. Das spart später viel Aufwand und Zeit.“
Mehr Informationen finden Sie in der aktuellen Meldung des Normenkontrollrats und im Gutachten „Digitale Verwaltung braucht digitaltaugliches Recht“.