21.04.2021
msg hat den Zuschlag für eine weitere Rahmenvereinbarung mit dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern erhalten. Bis Ende 2022 unterstützt msg Bedarfsträger in der Bundesverwaltung mit Beratung und Testing der Barrierefreiheit von Software, Websites und mobilen Derivaten. Eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ist zweimal möglich.
Die Barrierefreiheit hat bei der Planung und Umsetzung von IT-Maßnahmen des Bundes einen besonderen Stellenwert. Während neue digitale Angebote bereits seit September 2019 und bestehende digitale Angebote seit September 2020 barrierefrei sein müssen, so endet im Juni 2021 auch die Frist für mobile Anwendungen.
Damit einhergehend verpflichtet das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten.
„Durch das OZG wird ein Paradigmenwechsel eingeleitet, da es die Nutzerinnen und Nutzer in den Mittelpunkt stellt. Doch erst durch die barrierefreie Umsetzung dieser Verwaltungsleistungen ist die Teilhabe daran für alle Menschen sichergestellt. Wir als msg freuen uns darüber, die Bundesverwaltung bei dieser Aufgabe mit gesellschaftlicher Relevanz zu unterstützen“, so Nils Hoffarth, verantwortlicher Rahmenvertragsmanager.