Die Veränderungen der Arbeitswelt hinter den Trendbegriffen Arbeit 4.0 und New Work und deren aktuelle Bedeutung öffentlichen Sektor waren Themen der Veranstaltung „Arbeit 4.0 – Vom Trend zur Umsetzung“, die am 04. Februar 2020 in Berlin stattfand. Neben arbeits- und rechtswissenschaftlichen Aspekten des Themas stand vor allem der Erfahrungsaustausch der Teilnehmer zu Chancen und Herausforderungen im Vordergrund.
Die Arbeitswelt unterliegt einem andauernden fundamentalen Wandel. Neue Technologien und der demographische Wandel führen zu neuen Bedürfnissen von Arbeitnehmern. Arbeitgeber müssen Technologien sinnvoll einsetzen und neue Formen der Zusammenarbeit wagen, um für Mitarbeiter mit veränderten und gestiegenen Erwartungshaltungen attraktiv zu bleiben. Der öffentliche Sektor als Arbeitgeber von 4,7 Millionen Menschen ist in einem hart umkämpften Arbeitsmarkt davon in besonderem Maße betroffen.
Das Bedürfnis vieler Arbeitnehmer nach mehr Sinn und Eigenverantwortung bei der Arbeit trifft auf eine eher hierarchisch geprägte Behördenkultur. Werte- und Zielsysteme müssen dabei weiterhin den originären Organisationszwecken dienen, aber auch Raum für mehr Zusammenarbeit und Veränderungsfähigkeit schaffen. Aufgrund rechtlicher und politischer Rahmenbedingungen können öffentliche Organisationen jedoch ihre Strukturen meist nicht so flexibel anpassen, wie es in der Wirtschaft geschieht.
Wie sich Behörden in diesem Spannungsfeld neu ausrichten können, war Gegenstand der Veranstaltung „Arbeit 4.0 – Vom Trend zur Umsetzung“, die am 04. Februar 2020 in Kooperation mit dem Behördenspiegel in Berlin stattfand.
Dr. Stefan Rief vom Fraunhofer-Institut für Arbeitswissenschaft und Organisation (IAO) hat zum Einstieg mit vielen Beispielen beleuchtet, welche Trends und Veränderungen sich hinter dem Begriff Arbeit 4.0 verbergen und wie diese teilweise schon die öffentliche Verwaltung erreicht haben. Prof. Dr. Wilfried Bernhardt, Staatssekretär a.D. und Rechtsanwalt, beleuchtete anschließend die rechtlichen Rahmenbedingungen öffentlicher Arbeitgeber und wies auch auf notwendige gesetzliche Anpassungsbedarfe hin.
Maria Rösch, Lead Consultant bei msg, stellte ein Vorgehen vor, mit dem Behörden einen strategischen Veränderungsprozess Arbeit 4.0 initiieren können. In den Arbeitsgruppen wurde das Vorgehen exemplarisch für drei Haupttrends angewendet:
Flexibilisierung Arbeitszeit- und ort
Arbeit findet schon heute in der öffentlichen Verwaltung zu unterschiedlichen Arbeitszeiten und an verschiedenen Orten statt. Neben flexiblen Arbeitszeitmodellen ermöglichen veränderte Arbeitsräume neue Formen der Zusammenarbeit und mehr Telearbeit. Grundlage dafür ist, dass Ergebnisse wichtiger sind als die Anwesenheit an einem bestimmten Ort und zu einer bestimmten Zeit.
Neue Formen der Zusammenarbeit
Um anpassungsfähiger zu werden und um Arbeitnehmern eine sinnstiftende und selbstbestimmte Tätigkeit bieten zu können, wird die Arbeitsgestaltung hinterfragt, etwa durch das Experimentieren mit agilen Methoden. Dazu ist ein durch Führungskräfte unterstützter Kulturwandel erforderlich. Aufbau- und Ablauforganisation von Behörden müssen sich darauf ausrichten, dass mehr Aufgaben in Projektarbeit vollzogen werden wird.
Kollaboration über Hierarchien hinweg
Die Einführung von Kollaborationsplattformen bietet viele Möglichkeiten, dem steigenden Bedarf nach cross-funktionaler Zusammenarbeit und nach lebenslangem Lernen zu begegnen. Vor der Auswahl eines Produktes sollten Ziele und Anforderungen der Organisation sorgfältig evaluiert werden.
In den Arbeitsgruppen berichten Berater der msg aus eigenen Projekterfahrungen und diskutieren diese mit den Teilnehmern mit Blick auf deren jeweilige Situationen und Prioritäten. Es zeigte sich, dass die veränderten Bedürfnisse von Arbeitnehmern heute schon Druck auf den öffentlichen Sektor ausüben. Einzelne Maßnahmen wurden vielfach bereits initiiert. Langfristig ist aber ein durch Führungskräfte getriebener Kulturwandel und strategischer Veränderungsprozess Arbeit 4.0 erforderlich.
Das Interesse an der Veranstaltung und die Ergebnisse der Diskussionen zeigen, dass Arbeit 4.0 die öffentliche Verwaltung betrifft und herausfordert. Es gilt, diesen Wandel in den einzelnen Behörden aktiv zu gestalten und voranzutreiben.