Was ist die BundID und welchen Nutzen hat sie für Behörden, Ämter und insbesondere auch die Bürgerinnen und Bürger?
Der Basisdienst BundID ermöglicht den Anbietern von Online-Diensten eine schnelle Identifizierung und Authentifizierung ihrer Nutzerinnen und Nutzer. Die Online-Dienste müssen dafür keine eigene Infrastruktur bzw. eigenen Dienst betreiben. Sie müssen sich auch nicht mehr mit fachfremden Themen, wie beispielsweise der Interoperabilität von Nutzerkonten oder eIDAS beschäftigen. Die Online-Dienste können darauf vertrauen, dass die BundID solche Themen für sie erkennt und löst. Das vereinfacht die Arbeit für die Online-Dienste ungemein.
Die Bürgerinnen und Bürger haben den Vorteil, dass sie nur noch ein Nutzerkonto für alle Online-Dienste benötigen. Statt in der Warteschlange im Bürgeramt zu stehen, stellen sie ihre Online-Anträge zuhause vom Küchentisch aus. Für den Start reicht hierfür eine einmalige Registrierung mit Benutzername und Passwort. Mit dieser Basisregistrierung lassen sich bereits viele Online-Dienste nutzen. Für ein höheres Vertrauensniveau können Nutzerinnen und Nutzer beispielsweise zusätzlich ihre Elster Zertifikate, ihre eID oder elektronischen Aufenthaltstitel hinterlegen. Welches Vertrauensniveau in welchem Fall benötigt wird, hängt von der Art des Antrags ab und kann vom jeweiligen Online-Dienst bedarfsweise von der BundID eingefordert werden. Dank Interoperabilität der Nutzerkonten in Deutschland können auch Landeskonten via BundID bei Online-Diensten des Bundes weiter genutzt werden.
Diese Identifizierung geht doch zu großen Teilen auch heute schon mit der eID. Wo liegt der Mehrwert der BundID?
Zum Mehrwert muss man die BundID verstehen. Die BundID besteht im Wesentlichen aus zwei Komponenten. Die erste Komponente ist der Identity Provider (IDP), der Online-Diensten zur Authentifizierung ihrer Nutzerinnen und Nutzer zur Verfügung steht. Ein Mehrwert der BundID ist hier die Möglichkeit der Nutzung verschiedener Authentifikationsmittel statt nur der einen wie bei der eID. Am wichtigsten ist aber hier wie bereits erwähnt: Online-Dienste sind sicher, dass sie mit der BundID alle Vorgaben wie bspw. eIDAS einhalten. Die eID ist und bleibt hier aber natürlich elementarer Baustein im Kontext Authentifikation, auf dem die BundID aufbaut.
Die zweite Komponente der BundID ist das Postfach. Die BundID kann im Gegensatz zur eID eine rechtskonforme Kommunikation von der Behörde zurück zur antragstellenden Person sicherstellen (der digitale Rückkanal). Durch die Hinterlegung der eID in der BundID bleibt das hohe Vertrauensniveau für die Authentifikation und zusätzlich ermöglicht die BundID die digitale Zustellung von Bescheiden. Was also digital startet, kann auch digital enden! Ich persönlich sehe im Postfach den echten Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger.
Das klingt gut, wie ging es denn weiter mit der BundID?
Wenn wir kurz zurückschauen: Die BundID ist seit 2019 online verfügbar und die Corona-Pandemie und das Onlinezugangsgesetz (OZG) haben dem Rollout der BundID als Basisdienst erst richtig Schwung gegeben. In 2020 begannen erste Verfahren die BundID produktiv einzusetzen und mit den „Überbrückungshilfen“ war gefühlt das Eis gebrochen. Mit den ersten Online-Diensten kamen dann endlich auch die ersten Nutzerinnen und Nutzer.
Mittlerweile sprechen wir von etwa 40 nutzenden Behörden mit jeweils oft mehreren Online-Diensten, darunter auch Verwaltungsportale, wie das Verwaltungsportal des Bundes. Die Zahl der Online-Dienste steigt wöchentlich und ebenso kontinuierlich steigt die Zahl der registrierten Personen. Aktuell sind es über 225.000 registrierte Nutzerkonten. Die Tendenz ist stark steigend, da nun auch Online-Dienste der Länder und Kommunen hinzukommen. Hessen, Sachsen-Anhalt und das Saarland haben bereits einen entsprechenden „Letter of Intent“ unterzeichnet und werden zeitnah die BundID nutzen. Weitere Länder wie bspw. Berlin bereiten die Zeichnung gerade vor. Für uns gilt es nun, sowohl die neuen Online-Dienste als auch die vielen neuen Nutzerinnen und Nutzer von der BundID als Produkt zu überzeugen. Ein neues Design und verbesserte Usability kommen beispielsweise mit dem nächsten Release im ersten Quartal 2023.
Eine große Herausforderung ist die Interoperabilität zwischen den Verwaltungsebenen in Deutschland. Ist die BundID hier der Lösungsansatz?
Das IDP der BundID ist bereits mit den Nutzerkonten anderer Länder interoperabel, die Nutzerinnen und Nutzer benötigen also kein neues Konto auf Bundesebene, wenn sie schon eines auf Länderebene besitzen. Die korrekte Lösung hier heißt FINK (Föderiertes Identitätsmanagement interoperabler Nutzerkonten) und wird von KIOSK (Kompetenzzentrum interoperable Servicekonten) koordiniert. Da die BundID im FINK-Verbund eingebunden ist, ist hier die Interoperabilität also bereits gelöst. Für die Postfächer gilt das aber bislang nicht.
Mit dem neuen Zentralen Bürgerpostfach (ZBP) soll nun in Abstimmung mit FINK diese Interoperabilität ab 2023 gelöst werden. Das ZBP wird auch ohne BundID für Länder nutzbar sein. Es bleibt die Entscheidung der Länder, ob sie die BundID „komplett“ also inkl. ZBP nutzen möchten oder eigene Authentifikationslösungen betreiben wollen.
msg unterstützt die Einführung der BundID seit mehreren Jahren.
Was hat sich seitdem getan?
Die Entwicklung der BundID wurde, neben Corona, auch durch das Onlinezugangsgesetz (OZG) beschleunigt. Das OZG verpflichtet Bund, Länder und Gemeinden bis spätestens Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten und diese miteinander zu einem Portalverbund zu verknüpfen. Wir sind von diesem Ziel noch weit entfernt, aber es geht steil voran. So haben wir aktuell auf der Integrationsebene für Online-Dienste einen „Metadaten-Dienstag“. Jeder Online-Dienst, der uns bis Montag 12:00 Uhr die Metadaten schickt, wird bis Dienstag integriert und am Mittwoch live geschaltet. Jeder Online-Dienst kann dann die Authentifikation via BundID auf der Integrationsumgebung (int.id.bund.de) testen. Ebenso gibt es an jedem ersten Donnerstag im Monat einen „Techniker-Austausch“, moderiert vom BMI, um dort alle Fragen direkt zu klären. Online-Dienste sind oft überrascht, wie einfach es ist die BundID einzubinden.
msg unterstützt seit mehreren Jahren im Projektmanagement für das ITZBund, das Anforderungsmanagement im BMI seit 2020 und auch die Themen Datenschutz und IT-Sicherheit. Die BundID wurde jüngst im 30. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) lobend erwähnt, als „ein gutes Beispiel für eine „gelebte“ und wirkungsvolle Beratung der Bundesregierung mit Vorbildcharakter für andere Projekte.“ Es macht Spaß in diesem Projekt mit den Kolleginnen und Kollegen dienstleisterübergreifend zusammenzuarbeiten. Gute und konstruktive Kommunikation war und ist hier oft der Schlüssel für den gemeinsamen Erfolg.
Welche Verwaltungsdienstleistungen kann ich denn als Bürger mit Hilfe der BundID schon heute nutzen?
Die Online-Dienste mit den meisten Nutzenden sind sicherlich der BAFÖG-Antrag und das Elterngeld-Digital. Es gibt aber zahlreiche weitere Online-Dienste der Bundesverwaltung, die jedoch nicht alltäglich genutzt werden wie bspw. ELEFAND (Elektronische Erfassung Deutscher im Ausland). In der Breite wird uns die BundID aber schon bald allen begegnen, wenn Länder und Kommunen sie denn endlich einsetzen.
Interviewpartner: Sebastian Härtl ist studierter Diplom-Kaufmann und Principal Project Manager. Seit mehr als zwölf Jahren berät er an der Schnittstelle zwischen Fachlichkeit und Technik in der öffentlichen Verwaltung. In den letzten Jahren hat er seinen Schwerpunkt auf die Konzeption, Umsetzung und Inbetriebnahme von Basisdiensten gelegt und verantwortet in diesem Themenfeld die fachliche Ausrichtung mehrerer Projektteams bei der msg in der Brancheneinheit Public Sector.