Ich möchte das anhand eines weiteren Beispiels verdeutlichen.
Eine Person möchte eine Leistung von einer Kommune online beantragen und befindet sich am Anfang des digitalen Antrags. Zunächst soll sich die Person online ausweisen. Dazu nimmt die Person idealerweise die BundID, denn dann landet die elektronische Behördenpost direkt im integrierten Postfach, und weist damit die eigene Identität gegenüber der Behörde nach. Dies geschieht durch Nutzung der elektronischen Identität (eID), die mittlerweile fester Bestandteil aller im Umlauf befindlichen Personalausweise ist. Darin sind die wichtigsten Informationen über eine Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnort, Staatsangehörigkeit) enthalten und werden an die Behörde übermittelt. Werden weitere Nachweise, beispielweise der Familienstand, die Sozialversicherungsnummer, die Steueridentifikationsnummer oder Nachweise von Krankenkassen, Arbeitgeber oder Bank benötigt, beginnt die händische Eingabe von Informationen und gegebenenfalls der Upload von Dokumenten. Die Behörde erhält einen Teil der Daten, nämlich die aus der eID, in verifizierter Form. Alle weiteren Informationen müssen geprüft werden. Bei händischer Eingabe können Eingabefehler passieren. Die Dokumente haben je nach Ursprung, Format und Qualität eine sehr volatile Aussagekraft. Also beginnt die Sachbearbeitung in der Behörde damit, die einzelnen Informationen zu prüfen oder an eine Stelle zu geben, die diese Informationen überprüfen kann. Es kommt zu Schleifen und Rückfragen an die antragstellende Person. Der Bearbeitungsprozess verzögert sich durch die Prüfung von standardmäßigen Abfragen.
An diesem Beispiel zeigt sich, dass die Digitale Identität einer Person weit mehr als nur die eID ist. Die Informationen über den Familienstand oder die Bankverbindung können für den Antrag genauso relevant sein. Diese sind dann anlassbezogen Teil der hierfür notwendigen Digitalen Identität. Die bereits erwähnte eIDAS wurde kürzlich durch das Europäische Parlament und den Europäischen Rat um die Schaffung eines Rahmens für eine europäische Digitale Identität erweitert. Darin wird auch die Digitale Brieftasche, die European Digital Identity Wallet (EUDIW), eingeführt. Dadurch wird es zukünftig möglich, verschiedene Informationen als sichere, digitale Nachweise transportieren und präsentieren zu können.
Um dies zu antizipieren, muss sich die Verwaltung frühzeitig Gedanken machen, wie sie ihre Verfahren und Anträge umstellt, welche Informationen wirklich notwendig sind und wie man selbst gewährleisten kann, dass ausgestellte Informationen die notwendige Qualität für diese Neuerung haben.