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Über 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren bei unserer 13. Auflage der Trendkonferenz Aufsichtsrecht 2025 – entweder vor Ort oder remote – dabei und erhielten einen kompakten Überblick über Neuerungen im Aufsichtsrecht, Risikomanagement und in der Banksteuerung. Es folgt ein fachlicher Rückblick des Konferenztages.
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Was erreicht wurde und was noch zu tun ist! Die Aufsicht stellt die Institute mit dem sehr kurzen Umsetzungsfenster für die Anforderungen aus den CRR III – die erst im Juli 2024 offiziell veröffentlicht wurden – vor große Herausforderungen. Insofern musste der Zeitraum zwischen Erstanwendung und Erstmeldung weiter für die Umsetzung genutzt werden. Im Zuge der verlängerten Einreichungsfrist ist auch mit manuellen Anpassungen zu rechnen.
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Die Möglichkeiten zur Optimierung bankinterner KI-Tools, die sich durch die FIDA-Regulierung eröffnen, sind spannend und vielfältig. Banken sollten Open-Finance-Themen daher nicht nur als lästigen Eigenaufwand, sondern als Chance zur Effizienzsteigerung und Qualitätsverbesserung betrachten.
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Barrierefreiheit ist längst keine freiwillige Zusatzleistung mehr, sondern eine gesetzliche Pflicht. Spätestens mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) im Juni 2025 stehen Finanzdienstleister vor der Herausforderung, digitale und physische Angebote für alle zugänglich zu machen. Doch neben der Pflicht bietet Barrierefreiheit auch eine strategische Chance, neue Kundengruppen zu erschließen und die Benutzerfreundlichkeit für alle zu verbessern.