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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Compliance und Einkaufsanforderungen der msg

Unsere Maßnahmen zur Wahrung der Sorgfaltspflichten i.S.d. LkSG

Im Januar 2023 ist in Deutschland das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten“ (kurz: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG) in Kraft getreten. Es verpflichtet Unternehmen, Risiken für Menschenrechts-​​ und Umweltschutzverletzungen in ihrer Lieferkette zu analysieren, Maßnahmen zur Risikoreduktion zu ergreifen und darüber zu berichten.

Als international agierendes Unternehmen sind wir uns unserer sozialen und ökologischen Verantwortung bewusst. Wir leisten unseren Beitrag zur nachhaltigen und menschenrechtswahrenden Lieferkette, indem wir mögliche negative Auswirkungen unserer angebotenen Leistungen und Produkte für unsere Geschäftspartner innerhalb der Wertschöpfungskette minimieren. Dies umfasst, dass wir die Menschenrechte und umweltbezogene Pflichten im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes achten.

Entdecken Sie im Folgenden wie wir als msg mit den Themen Menschenrecht, Umwelt und Compliance in unserem Unternehmen und auch in unserer Lieferkette umgehen.

Ihr Kontakt

Peter Zach

Chief Risk & Security Officer, Menschenrechtsbeauftragter

Christiane Rimat

Abteilungsleiterin Einkauf

msg Corporate Social Responsibility

Das Thema Nachhaltigkeit spielt bei msg in der über 40-​jährigen Unternehmensgeschichte stets eine zentrale Rolle. Seit 2020 sind Nachhaltigkeit und Corporate Social Responsibility (CSR) nun auch fest in der Unternehmensstrategie von msg – der Roadmap 2025 – verankert. 

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