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Anforderungsgerechte Lösungen
für die elektronische Aktenführung

Vollständigkeit

Die elektronische Akte (E-Akte) muss entsprechend den Anforderungen an eine rechtsstaatliche Aktenführung und die nötige Kontrollfunktion der Akte vollständig sein.

Datenschutz
Aktenwahrheit und -integrität
Aktennachvollziehbarkeit /-verständlichkeit
Aktenverfügbarkeit /-beständigkeit
Gebrauchstauglichkeit

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Werner Achtert

Werner Achtert
Geschäftsbereichsleitung Public Sector

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