Kennen Sie eigentlich Herzog Ernst I. von Sachsen-Gotha-Altenburg? Nein? Sein Name ist nur wenigen ein Begriff und das, obwohl er im 17. Jahrhundert mit seinem Regierungsstil die deutsche Verwaltung revolutionierte. Herzog Ernst I., wegen seines Einsatzes für den lutherischen Glauben auch Ernst der Fromme genannt, regierte ab 1640 das Herzogtum Sachsen-Gotha und begründete 1672 das Herzogtum Sachsen-Gotha-Anhalt. Fromm und revolutionär mögen auf den ersten Blick nicht zusammenpassen, doch Ernst I. bewies das Gegenteil: Während seiner Regierungszeit machte er es sich zur Hauptaufgabe, sein durch den Dreißigjährigen Krieg stark in Mitleidenschaft gezogenes Herrschaftsgebiet wieder aufzubauen, für Recht und Ordnung zu sorgen und sein Volk nach christlichen Werten zu erziehen – und zwar durch die Modernisierung seiner Landesverwaltung.
Um die Auswirkungen des Krieges zu mindern, eignete sich Ernst der Fromme bahnbrechendes Verwaltungsdenken an, das weitreichende Reformaktivitäten in fast allen sozialen und gesellschaftlichen Bereichen nach sich zog. Seine Sozialreformen umfassten die Erneuerung des Justiz-, Gesundheits- und Kirchenwesens ebenso wie die Einführung eines allgemeinen Bildungswesens. Maßnahmen, die uns heute selbstverständlich erscheinen, wie die Schulpflicht für alle Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren oder die Förderung der allgemeinen Grundbildung, waren damals revolutionär. Dabei beließ es aber Ernst I. nicht, denn er förderte auch die Eliten, unter anderem durch die Gründung des Gothaer Gymnasiums, das heute zu den ältesten Gymnasien Deutschlands zählt.
Außerdem schuf er drei neue Behörden, um die Regierungsverwaltung effizienter zu gestalten, gründete mehrere Druckereien und eine Münzstätte und widmete sich vielen weiteren Verwaltungsprojekten.
Insbesondere die nachhaltige Verbesserung der Bildungsbedingungen in Sachen-Gotha-Altenburg zählt zu den großen Leistungen des Herzogs. Ihr Kernstück war der sogenannte Schulmethodus, der 1642 eingeführt wurde. Was verbirgt sich hinter diesem etwas sperrigen Begriff? Im Rahmen des Schulmethodus wurden erstmals allgemeine Richtlinien für den Unterricht aufgestellt, eine eigenständige Schulordnung für den Elementarunterricht eingeführt und einheitliche Lehrpläne verfasst. Da Herzog Ernst I. schnell erkannt hatte, dass eine solche Mammutaufgabe nicht allein zu bewältigen war, holte er sich Unterstützung durch den Pädagogen Andreas Reyher, der für die Konzeption des neuen Unterrichtswesens zuständig war.